Achtung Falle !
Vermehrt werden in unsere Stationen Igel mit gequetschten Vorderpfoten aus Gartenanlagen gebracht, welche in eine Mausefalle geraten waren.

Unsachgemäßes Aufstellen von Mause- oder Rattenfallen gefährdet verschiedene Tiere.

Bitte, denken Sie daran !

Nach § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes ist es unter anderem verboten, wildlebende Tiere zu verletzen oder zu töten. Auch bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann ein Bußgeld zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro verhängt werden.

Komitee für Igelschutz e.V. Hamburg - Flaßheide 42 - 22525 Hamburg - Tel. 040 / 5 40 48 07
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