Vermehrt werden in unsere Stationen Igel mit gequetschten Vorderpfoten aus Gartenanlagen gebracht, welche in eine Mausefalle geraten waren.
Unsachgemäßes Aufstellen von Mause- oder Rattenfallen gefährdet verschiedene Tiere.
Bitte, denken Sie daran !
Nach § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes ist es unter anderem verboten, wildlebende Tiere zu verletzen oder zu töten. Auch bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann ein Bußgeld zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro verhängt werden.