Achtung !
Vermehrt werden hier Igel über die Flutmauer geworfen. Dadurch können Sie verletzt werden und eine Igelmutter findet nicht mehr zu ihrem Nest zurück und die Kleinen müssen verhungern.

Bitte, denken Sie daran.

Nach § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes ist es unter anderem verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu verletzen oder zu töten. Auch bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmung kann ein Bußgeld zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro verhängt werden.

Komitee für Igelschutz e.V. Hamburg - Flaßheide 42 - 22525 Hamburg - Tel. 040/5 40 48 07

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